Tagespflege
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Die Tagespflege ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund körperlicher Behinderung oder psychischer Veränderung tagsüber der Pflege und Betreuung bedürfen und in der eigenen Häuslichkeit nicht in ausreichendem Umfang versorgt werden können. Tagesbetreuung ist eine ergänzende Versorgungseinrichtung und soll durch gezielte Maßnahmen dazu beitragen, dauerhafte stationäre Unterbringung hinauszuzögern oder zu verhindern.
Wir haben unser Betreuungsangebot um diesen Bereich erweitert.
Von montags bis freitags stehen von 8.30 bis 16:30 Uhr insgesamt 18 Plätze pro Tag für Tagespflegegäste bereit.
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In der Tagespflege haben wir Menschen im Blick, die aufgrund ihrer Erkrankung der Unterstützung bedürfen oder mehr soziale Kontakte erleben wollen. Die Tagespflege entlastet zugleich pflegende Angehörige und berät sie bei der häuslichen Pflege. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Tagespflegegäste sitzend transportfähig sind.
Pflege wird mit Angehörigen abgestimmt
Beim Umfang der Leistungen orientieren wir uns an den Wünschen und Bedürfnissen des Tagespflegegastes und stimmen diese eng mit ihm beziehungsweise seinen Angehörigen ab. Wichtigstes Ziel ist es, die eigenen Fähigkeiten der Tagespflegegäste möglichst lange zu erhalten. Im Umkreis der alten VG Kell und Reinsfeld holt das DRK-Seniorenzentrum Kell den Tagespflegegast bei Bedarf mit einem behindertengerechten Kleinbus von zu Hause ab und bringt ihn nach dem Besuch wieder dorthin zurück.
Durch die Tagespflege wird erreicht, dass:
- eine Entlastung der Angehörigen erfolgt
- eine angemessene Pflege oder Betreuung tagsüber sichergestellt wird
- eine Förderung bzw. Erhaltung sozialer Kommunikation erreicht wird.
Aufnahmevoraussetzungen sind:
- Transportfähigkeit
- Gruppenfähigkeit
- Keine aggressiven Tendenzen
- Keine Sucht
Je nach Pflegegrad erhalten Sie einen Zuschuss der Pflegekasse. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre Pflegekasse. Wenn die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreichen, können diese im Rahmen der Einzelfallhilfe bei Unterschreitung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen vom Sozialamt übernommen werden.